Die Absätze 3 und 4 lassen das Recht jedes Vertragsstaats, der nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b oder Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b Anspruch auf Gerichtsbarkeit hat, unberührt, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz zu bitten, mit dem Verdächtigen in Verbindung zu treten und ihn zu besuchen.
第3款和第4款的规定

碍依照第7条第1款(b)项或第2款(b)项
有管辖权的任何缔约国邀请

国际委员会与犯罪嫌疑人联系和前往探视的权利。
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许可以设法与房东
我而言, 这至关重要,我也会以某种方式与我的社区
未来还会加强, 毫无疑问。





